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„Hilfs-Sheriffs“ in Alsleben?

13.04.2016 13:21:04 | Andreas Wehlmann | Andreas Wehlmann

Nicht beseitigte Hundehaufen, in die Landschaft achtlos weggeworfener Müll oder Falschparker. Auch Alsleben hat so seine Probleme mit jenen „Zeitgenossen“, die sich einen Dreck darum scheren, ob sie andere Menschen in ihrem Leben beeinträchtigen oder eben mit ihrem „Dreck“ dazu beitragen, dass andere sich für sie „fremdschämen“.

Habhaft werden die Mitarbeiter der Verwaltung solchen Übeltätern nur selten. Und wenn mal einer beobachtet wird, ist auch in Alsleben niemand bereit, diesen dann „anzuschwärzen“. Was aber notwendig wäre, um mit entsprechenden Geldbußen für ein Stück mehr Ordnung und Sicherheit zu sorgen. „Viele beschweren sich, aber keiner verrät den anderen“, weiß Reinhard Schinke. Der Alslebener Bürgermeister hat häufig mit Einwohnern zu tun, von denen den meisten es zum „Himmel stinkt“, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen. Er hat auch die Befürchtung, dass sich daran nicht viel ändern wird, wenn eventuell demnächst neue Hundetoiletten an der Saale-Ufer-Promenade installiert werden. „Wer den Kot bisher nicht aufgesammelt hat, wird es dann auch nicht tun“, so Reinhard Schinke (CDU).

Abhilfe könnte es, das hat Peter Matern (Die Linke) in der jüngsten Sitzung des Stadtrates angeregt, durch sogenannte Hilfspolizisten geben. „Das Land will welche einstellen und vielleicht kann man solche Kräfte auch dem Ordnungsamt zur Verfügung stellen“, regte der Stadtrat an. Und bringt damit zumindest eine Lösung ins Spiel, die in anderen Kommunen schon eine Erfolgsgeschichte ist.

So in Staßfurt, wo es seit einigen Jahren die sogenannten „ehrenamtlichen Vollzugsbeamten“ gibt. Als verlängerter Arm der Verwaltung ist es ihre Aufgabe, Frevler in den Ortssteilen der Stadt in ihre Schranken zu verweisen. Im Visier: uneinsichtige Hundebesitzer, Falschparker oder Müllsünder. Diese Ehrenamtlichen bekommen eine geringe monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro, tragen keine Uniform, können aber ihre Legitimität mit einem Ausweis unter Beweis stellen. Und sie sollen nicht gleich die „große Keule“ herausholen, wenn sie eines Übeltäters habhaft werden. „Zuerst sollen sie das Gespräch mit dem Bürger suchen. Ihn auf seine Ordnungswidrigkeit hinweisen und darum bitten, diese zu heilen“, skizziert Susanne Henschke die Abläufe.

Nur bei „Unbelehrbaren“ erfolge dann eine Mitteilung in das Rathaus an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung, erklärt die Staßfurter Amtsleiterin. Das „Vergehen“ wird durch die Ehrenamtlichen in solchen Fällen dokumentiert, die dafür mit Fotokameras und Notizblock ausgerüstet sind. Auch dann droht noch kein „Knöllchen“, sondern wird in der Bodestadt erst einmal eine Verwarnung ausgesprochen. Was in der Regel sofort durchgesetzt wird, sind sogenannte Wegfahrordnungen, um das unberechtigte Parken in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen abzustellen.

„Der Einsatz der Ehrenbeamten mit Vollzugsaufgaben hat durchweg positive Auswirkungen im Bereich Sicherheit und Ordnung“, zieht Susanne Henschke eine positive Bilanz. So sind die Fälle, in denen gegen Anliegerpflichten - Winterdienst, Grünanlagenpflege u.a. - verstoßen wird, deutlich im Abwärtstrend. Und auch die „wilden Müllkippen“ in der Feldflur werden schneller entdeckt und dem Landkreis frühzeitiger gemeldet, damit dieser den Unrat beseitigen kann. Weiterer positiver Effekt: Bei der Ermittlung von Hundehaltern sind die Ehrenbeamten aufgrund ihrer Orts- und Personenkenntnis besonders hilfreich, um Mängel bei der Anmeldung und Erfassung der Hunde abzustellen. Gegen die besonders hartnäckigen Falschparker sind auch die „Hilfs-Sheriffs“ machtlos. Rund 15 Ordnungswidrigkeiten kommen wöchentlich aus den Staßfurter Ortseilen zur Anzeige. „Diese Zahlen sind seit Monaten konstant“, so die Amtsleiterin.

Schulungen und Beratungen

Im Stich oder einfach nur losgelassen werden die Ehrenamtlichen nicht, sondern werden regelmäßig geschult, treten untereinander in den Erfahrungsaustausch oder bekommen in Dienstberatungen Hilfe bei Sonderfällen. Entgegen landläufiger Meinungen ist der Einsatz der Vollzugsbeamten ehrenhalber legitim. Im Landesbeamtengesetz sind ihnen grundsätzlich die Befugnisse der Sicherheitsbehörden eingeräumt. Die Personen müssen lediglich vom Landkreis bestätigt werden. Was in der Regel erfolgt, wenn sie für die Aufgabe befähigt und geeignet sind.

So hat auch die Verbandsgemeinde Saale-Wipper keine Probleme damit, den Alslebener die notwendige Unterstützung angedeihen zu lassen. „Wenn das so gewünscht ist, werden wir das auch umsetzen und im Verbandsgemeinderat anschieben“, kündigt Verbandsgemeindebürgermeister Steffen Globig (SPD) an. (mz)

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